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1. Vereinbarung erster Termine ("Sprechstunden")
  • zur Erstvorstellung der Problematik

  • zum ersten Kennenlernen

  • zum Feststellen, ob generell eine Psychotherapie in dem betreffenden Fall die geeignete Maßnahme ist

2. Probatorische Sitzungen ("Probesitzungen")
  • zum näheren Kennenlernen und zum Feststellen, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist

  • zur näheren Erfassung des Problems

  • genaue Informationssammlung über bisherige Lebensgeschichte des/der Patienten/in und der Familie

  • vertiefte Diagnostik, eventuell Sichtung von Vorbefunden oder möglicherweise parallel weitere diagnostische Abklärung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Ambulanz

  • Festlegen von Zielen und Wünschen und Erstellung eines Therapieplans

3. Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse
  • nach den probatorischen Sitzungen stellt der/die Patient/in mit Hilfe des Psychotherapeuten einen Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, die die Kosten für die Therapie übernimmt, ähnlich auch bei Beihilfeberechtigten;

  • Privatversicherte müssen sich vorab über den Leistungsumfang ihrer Versicherung informieren

  • je nach individueller Symptomatik Beantragung einer Kurzzeit- (maximal 24 Stunden) oder Langzeittherapie (maximal  80 Sitzungen à 50 Minuten)

  • Eltern- und Bezugspersonenstunden können darüber hinaus zusätzlich beantragt werden (Kurzzeittherapie maximal 6 Stunden, Langzeittherapie maximal 20 Stunden)

4. Dauer und Häufigkeit der Termine
  • Beginn der Therapie in der Regel nach Genehmigung durch die Krankenkasse

  • Termine meist 1x/Woche (eventuell auch in den Ferien)

  • sie dauern in der Regel 50 Minuten

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