


1. Vereinbarung erster Termine ("Sprechstunden")
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zur Erstvorstellung der Problematik
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zum ersten Kennenlernen
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zum Feststellen, ob generell eine Psychotherapie in dem betreffenden Fall die geeignete Maßnahme ist
2. Probatorische Sitzungen ("Probesitzungen")
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zum näheren Kennenlernen und zum Feststellen, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist
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zur näheren Erfassung des Problems
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genaue Informationssammlung über bisherige Lebensgeschichte des/der Patienten/in und der Familie
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vertiefte Diagnostik, eventuell Sichtung von Vorbefunden oder möglicherweise parallel weitere diagnostische Abklärung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Ambulanz
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Festlegen von Zielen und Wünschen und Erstellung eines Therapieplans
3. Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse
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nach den probatorischen Sitzungen stellt der/die Patient/in mit Hilfe des Psychotherapeuten einen Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, die die Kosten für die Therapie übernimmt, ähnlich auch bei Beihilfeberechtigten;
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Privatversicherte müssen sich vorab über den Leistungsumfang ihrer Versicherung informieren
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je nach individueller Symptomatik Beantragung einer Kurzzeit- (maximal 24 Stunden) oder Langzeittherapie (maximal 80 Sitzungen à 50 Minuten)
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Eltern- und Bezugspersonenstunden können darüber hinaus zusätzlich beantragt werden (Kurzzeittherapie maximal 6 Stunden, Langzeittherapie maximal 20 Stunden)
4. Dauer und Häufigkeit der Termine
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Beginn der Therapie in der Regel nach Genehmigung durch die Krankenkasse
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Termine meist 1x/Woche (eventuell auch in den Ferien)
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sie dauern in der Regel 50 Minuten